Neues zum „Tag X“ in Leipzig: War Einkesselung wirklich notwendig?

Das sächsische Innenministerium hat auf Anfrage der Linken weitere Details zum „Tag X“ in Leipzig offengelegt. Insgesamt läuft die Aufarbeitung der eskalierten Demonstration schleppend.

Diese Bilder sind durch die gesamte Bundesrepublik gegangen: Hunderte Polizisten stehen Schulter an Schulter, kesseln eine Menschenmenge über Nacht ein. Es ist der 3. Juni 2023 in Leipzig. Jener Tag, der häufig als „Tag X“ beschrieben wird, als eine linke Demonstration zwischenzeitlich eskalierte. Heute, fast ein Jahr später, läuft die Aufarbeitung immer noch – und es werden abermals neue Details bekannt.

Das sächsische Innenministerium räumt jetzt unter anderem ein, dass die bisher angegebene Teilnehmerzahl von 1500 lediglich auf Schätzungen beruhte. „Eine im Juni 2023 im Zuge der Nachbereitung durchgeführte Bildauswertung der Polizeidirektion Leipzig führte zu einer Korrektur auf eine Teilnehmendenzahl von mindestens 2000“, heißt es in einer aktuellen Antwort auf Kleine Anfragen der Landtagsabgeordneten Juliane Nagel (Linke) aus Leipzig.

Bei der Demo Polizisten angegriffen

Das Problem ist: Noch vor sechs Wochen hatte das Innenministerium offiziell an 1500 Teilnehmenden festgehalten. In einer Lageeinschätzung, die sich auf die Zeit gegen 19.30 Uhr an jenem „Tag X“ bezieht, wird jetzt auch von einer „unüberschaubaren Menschenmenge von mehreren Hundert fast ausnahmslos vermummten und schwarz gekleideten Personen“ gesprochen.

Ein kurzer Rückblick: Im Frühsommer 2023 war die linksextremistische Gruppe um Lina E. wegen Attacken auf Neonazis zu Haftstrafen verurteilt worden. Aus Sorge vor Ausschreitungen hatte die Stadt Leipzig fast alle Proteste gegen die Gerichtsentscheidung untersagt. Die Demonstration am 3. Juni 2023, bei der es um die Versammlungsfreiheit gehen sollte, war allerdings zugelassen worden. Doch die Lage eskalierte, Steine, Pyrotechnik und auch ein Brandsatz flogen auf Polizistinnen und Polizisten. Die Beamten kesselten daraufhin einen Großteil der Demonstrierenden im Leipziger Süden, am Heinrich-Schütz-Platz, ein.

Linke-Politikerin: Informationen nur häppchenweise

Seither werden immer weitere Details bekannt, die im Rückblick als nicht so erheblich erscheinen mögen – die aber für die Aufarbeitung der Demonstration und des Polizeieinsatzes durchaus maßgeblich sein könnten. Innenminister Armin Schuster (CDU) hatte im Juni 2023 nach einer Sitzung des Innenausschusses eine transparente Aufklärung angekündigt. Damals hatten neben der Linken sowohl Grüne als auch SPD den Polizeieinsatz kritisiert.

„Wir bekommen nur häppchenweise weitere Informationen über die behördlichen Einsatzplanungen und die Durchführung. Das zeigt: Innenminister Schuster sperrt sich weiter einer kritischen Aufarbeitung“, sagt die Linke-Politikerin Nagel. So wachse der Eindruck, „dass Parteiinteressen über einem professionellen und grundrechtswahrenden Umgang mit dem Demonstrationsgeschehen standen und stehen sollten“. Es seien „noch längst nicht alle Ungereimtheiten und Widersprüche aufgeklärt“, meint die Landtagsabgeordnete.

Innenministerium: Ein Großteil schloss sich Gewalttätigen an

Zu solchen Details gehört nun auch diese Richtigstellung: Demonstrierende hatten keine Teleskop-Schlagstöcke bei sich, wie auch noch Tage nach der Einkesselung angegeben wurde. Tatsächlich sei dies eine „Verwechslung“ gewesen, stellt das Innenministerium klar, es habe sich um ausziehbare Fahnenstangen gehandelt. Zuvor hatten sich bereits Anschläge auf Autos von Polizeibediensteten nicht nachweisen lassen.

In den aktuell vorliegenden Ministeriumsantworten heißt es auch: „Ein Großteil der Versammlung schloss sich den gewalttätigen und zum Teil vermummten Teilnehmenden an.“ Berichte von Augenzeugen hatten dagegen einen anderen Eindruck widergespiegelt. Erwiesen ist mittlerweile, dass unter den Eingekesselten mindestens 104 Minderjährige gewesen sind.

Aktuell laufen noch fast 1500 Ermittlungsverfahren

Das Innenministerium teilte am Mittwoch auf LVZ-Anfrage mit, dass der überwiegende Teil der 1470 Ermittlungsverfahren noch läuft, wovon 1324 die Einkesselung und den Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs betreffen. Demnach wurden bislang zehn Verfahren eingestellt, darunter gegen zwei Kinder, die sich unter den Eingeschlossenen befunden hatten.

Die Linksfraktion im Landtag hatte im Spätherbst 2023 eine Große Anfrage mit insgesamt 200 Fragen an die Landesregierung gerichtet. Die Antworten waren fristgemäß Ende Februar gegeben worden. Dennoch war die wohl entscheidende Frage offengeblieben: War dieser große Kessel notwendig – insbesondere bis in die Morgenstunden? Schuster hatte im Nachgang der Demonstration gesagt: „Ich bin der festen Überzeugung, dass diese Einsatzführung die verhältnismäßigste Möglichkeit war, in Leipzig keine Scherbendemo zu haben.“

Polizei hatte Ausschreitungen wie beim G20-Gipfel prognostiziert

An diesem Szenario hält das Ministerium fest. Dabei werden „Erfahrungswerte zu gleichartigen Großveranstaltungen der linksextremistischen Szene“ herangezogen, als Beispiel werden die Ausschreitungen beim G20-Gipfel in Hamburg 2017 angeführt. Darauf stützte sich letztlich die Gefahrenprognose der Polizeidirektion Leipzig – die allerdings bereits vom 30. März 2023 stammte. Damals hatten linke Gruppen aufgrund des gegen Lina E. erwarteten Urteils Aktionen mit Millionenschäden angekündigt. Danach sei „keine weitere gesonderte Gefahrenprognose erstellt“ worden, erklärt das Innenministerium auf die Nagel-Anfragen.

„Zu diesem frühen Zeitpunkt war weder ein Urteil absehbar noch irgendeine Versammlung dazu in Leipzig angemeldet, deren Verlauf hätte prognostiziert werden können“, kritisiert die Landtagsabgeordnete. Sie bezeichnet das „von der Polizei erdachte Szenario“ von Ausschreitungen wie in Hamburg als „überzogen“, genau wie die Anforderung von 17 Wasserwerfern.

Beamte aus anderen Bundesländern kosteten zwei Millionen Euro

Dem Innenministerium zufolge waren im Zusammenhang mit dem „Tag X“ mehr als 4600 Polizistinnen und Polizisten im Einsatz, darunter 1500 aus Sachsen. Für die Beamten aus anderen Bundesländern und von der Bundespolizei wurden dem Freistaat fast zwei Millionen Euro in Rechnung gestellt. Von den Demonstrierenden wurden laut Innenministerium etwa 200 dem sogenannten Schwarzen Block („gewaltsuchend“) zugerechnet und weitere 300 als „gewaltbereit“ eingeschätzt.


PM 19.04.2024:

Weitere Falschbehauptungen zum „Tag X“ aufgedeckt – Juliane Nagel: Innenminister Schuster stellt Parteiinteressen über Professionalität, zum Schaden der Versammlungsfreiheit

Weitere Nachfragen der Leipziger Linken-Landtagsabgeordneten Juliane Nagel zur Großen Anfrage der Linksfraktion zu den Vorgängen am 3. Juni 2023 in Leipzig zeigen: Die Behörden haben die zentrale Versammlung zum Urteil im „Antifa Ost“-Prozess von Anfang an erschwert. Letzteres gilt auch für die parlamentarische Aufklärung – nicht nur wurde die Großen Anfrage der Linksfraktion teils nicht oder nur ungenügend beantwortet, sondern es wurden auch offensichtlich veralte Daten verwendet. Zu diesen und weiteren Aspekte musste sich das Innenministerium auf Nachfrage von Juliane Nagel äußern. Sie erklärt:

„Das Innenministerium räumt erst jetzt ein, dass die ,finalisierte Gefahrenprognose‘ Monate vor dem ,Tag X‘ stattfand. Zu diesem Zeitpunkt war weder ein Urteil im Prozess absehbar noch irgendeine Versammlung dazu in Leipzig angemeldet, deren Verlauf hätte ,prognostiziert‘ werden können (Drucksache 7/16048). Dennoch hat die Polizeidirektion behauptet, dass beispielsweise ,Plünderungen‘ drohen würden, obwohl das nichts mit wirklichen ,Lageerkenntnissen‘ zu tun hatte (Drucksache 7/16047). Solche Fiktionen lagen dennoch der Allgemeinverfügung zugrunde, welche die Stadt Leipzig dann erließ. Zu einer potentiellen unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Sinne des § 15 Versammlungsgesetz lagen zum Zeitpunkt der Verbotsverfügungen offensichtlich keine ,konkreten Erkenntnisse‘ vor. Allerdings gab es verantwortungslose anonyme Gewaltaufrufe im Internet. Deren Urheber sind bis heute unbekannt und hatten keinen Bezug zu angemeldeten Versammlungen.

So wurde die Demonstration in Leipzig im von der Polizei erdachten ,Szenario‘ wie etwa die Ausschreitungen zum G20-Gipfel in Hamburg gewertet. Das war überzogen, genau wie die 17 angeforderten Wasserwerfer. Letztlich fanden sich an dem Tag lediglich etwa 2.000 Menschen ein, eine ganz andere Größenordnung als erwartet. Es irritiert auch, dass das Innenministerium nun erst auf ausdrückliche Nachfrage einräumt, dass die Teilnehmenden der erlaubten Versammlung ausgezählt worden waren (Drucksache 7/16045). In unserer Großen Anfrage war der veraltete Wert von 1.500 Personen angegeben worden.

Auch erst jetzt wird eingeräumt, dass die anmeldende Person der dann verbotenen ,Tag X‘ – Demonstration erst unmittelbar vor der Verbotsverfügung angehört wurde, als das Verbot schon wochenlang angedacht worden war. Somit wurden der Anmeldung offenbar absichtlich nur minimale Chancen gelassen, Bedenken auszuräumen. Es war offenbar gar nicht erwünscht, dass die Mobilisierung in jenen gemäßigten friedlichen Bahnen verläuft, für die beispielsweise mein Abgeordnetenbüro öffentlich geworben hatte. Von den Verboten waren dann insgesamt 16 Versammlungen betroffen – die Versammlungsfreiheit wurde tagelang massiv eingeschränkt. Das ist keine Bagatelle. Selbst Rechtsanwältinnen und -anwälte, die am Amtsgericht ihre Mandate wahrnahmen, wurden gekesselt und mit Platzverweisen belegt (Drucksache 7/16046).

Nachdem die behaupteten ,Anschläge‘ auf private PKW von Polizeibediensteten bereits als Ente entlarvt waren (Drucksache 7/14904), gibt das Innenministerium nun auch zu, dass im Kessel keine ,Teleskopschlagstöcke‘ gefunden wurden. Die Polizei habe ausziehbare Fahnenstangen nicht von solchen unterscheiden können (Drucksache 7/16044). Dies weckt starke Zweifel an Professionalität und Sorgfalt der Polizei. Pikant an dem Widerruf ist, dass die Falschbehauptung mehrere Tage nach dem Geschehen per Pressemeldung der Polizei Leipzig in Umlauf gebracht wurde.

Wir bekommen nur häppchenweise weitere Informationen über die behördlichen Einsatzplanungen und die Durchführung. Das zeigt: Innenminister Armin Schuster sperrt sich weiter einer kritischen Aufarbeitung. So wächst der Eindruck, dass Parteiinteressen über einem professionellen und grundrechtswahrenden Umgang mit dem Demonstrationsgeschehen standen und stehen sollten. Die CDU hat offenbar darauf hingewirkt, im Vorfeld ein Schreckensszenario zu zeichnen, und damit alles andere als deeskalierend gewirkt. Das ist nichts Neues von einem Innenminister, der seit seinem ersten Tag im Amt vor allem Wahlkampf macht. Es sind noch längst nicht alle Ungereimtheiten und Widersprüche aufgeklärt. Wir bleiben dran.“


L-IZ

Neue Antworten zum„Tag X“: War der Polizeieinsatz am 3. Juni 2023 nur eine politische Machtdemonstration?

Je mehr Details zur Einkesselung der Demonstration zum „Tag X“ am 3. Juni 2023 bekannt werden, umso mehr verdichtet sich der Verdacht, dass hier politisch agiert wurde und von einer sachlichen Lageeinschätzung der Polizei gar keine Rede sein kann. Immer mehr Aussagen zum „Tag X“ muss Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) korrigieren.

Er muss aber auch Fragen beantworten, die in der Großen Anfrage der Linksfraktion in Sächsischen Landtag zu den Vorgängen am 3. Juni 2023 in Leipzig noch verweigert wurden. Man kann es auch wohlwollend als das Versagen mehrerer Verantwortlicher interpretieren. Der ganze Vorgang sieht längst so aus, als hätten die Behörden am 3. Juni nur ein längst vorliegendes Drehbuch durchexerziert, das schon Wochen vor der Demonstration festlag. Und das die Polizei dann nicht mehr infrage stellte.

Dazu kommt, wie die Leipziger Linken-Landtagsabgeordneten Juliane Nagel feststellt, dass die Behörden die zentrale Versammlung zum Urteil im „Antifa Ost“-Prozess von Anfang an erschwert haben. Letzteres gelte wohl auch für die parlamentarische Aufklärung. Nicht nur wurde die Große Anfrage der Linksfraktion teils nicht oder nur ungenügend beantwortet, sondern es wurden auch offensichtlich veralte Daten verwendet, stellt Juliane Nagel fest.

Zu diesen und weiteren Aspekte musste sich das Innenministerium auf Nachfrage von Juliane Nagel nun äußern.

Eine Monate alte Gefahrenprognose

„Das Innenministerium räumt erst jetzt ein, dass die ‚finalisierte Gefahrenprognose‘ Monate vor dem ‚Tag X‘ stattfand. Zu diesem Zeitpunkt war weder ein Urteil im Prozess absehbar noch irgendeine Versammlung dazu in Leipzig angemeldet, deren Verlauf hätte ‚prognostiziert‘ werden können (Drucksache 7/16048).

Dennoch hat die Polizeidirektion behauptet, dass beispielsweise ‚Plünderungen‘ drohen würden, obwohl das nichts mit wirklichen ‚Lageerkenntnissen‘ zu tun hatte (Drucksache 7/16047)“, zählt Juliane Nagel all die Zerrbilder auf, mit denen der 3. Juni schon vorher belastet wurde.

Zerrbilder, nach denen dann auch die Leipziger Versammlungsbehörde agierte, die sich in der Regel stets auf die Gefahrenprognose der Polizei verlässt. Nur dass die Gefahrenprognose zum 3. Juni nichts mit der Wirklichkeit zu tun hatte.

„Solche Fiktionen lagen dennoch der Allgemeinverfügung zugrunde, welche die Stadt Leipzig dann erließ. Zu einer potentiellen unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Sinne des § 15 Versammlungsgesetz lagen zum Zeitpunkt der Verbotsverfügungen offensichtlich keine ‚konkreten Erkenntnisse‘ vor“, merkt Juliane Nagel an. Fügt aber hinzu: „Allerdings gab es verantwortungslose, anonyme Gewaltaufrufe im Internet. Deren Urheber sind bis heute unbekannt und hatten keinen Bezug zu angemeldeten Versammlungen.“

So wurde die Demonstration in Leipzig im von der Polizei erdachten „Szenario“ ganz ähnlich wie die Ausschreitungen zum G20-Gipfel in Hamburg 2017 gewertet.

Drastisch beschnittenes Versammlungsrecht

„Das war überzogen, genau wie die 17 angeforderten Wasserwerfer. Letztlich fanden sich an dem Tag lediglich etwa 2.000 Menschen ein, eine ganz andere Größenordnung als erwartet“, so Juliane Nagel. „Es irritiert auch, dass das Innenministerium nun erst auf ausdrückliche Nachfrage einräumt, dass die Teilnehmenden der erlaubten Versammlung ausgezählt worden waren (Drucksache 7/16045). In unserer Großen Anfrage war der veraltete Wert von 1.500 Personen angegeben worden.“

Die nachträgliche Auszählung ergab dann die 2.000 Teilnehmer.

„Auch erst jetzt wird eingeräumt, dass die anmeldende Person der dann verbotenen ‚Tag X‘ – Demonstration erst unmittelbar vor der Verbotsverfügung angehört wurde, als das Verbot schon wochenlang angedacht worden war. Somit wurden der Anmeldung offenbar absichtlich nur minimale Chancen gelassen, Bedenken auszuräumen“, geht Juliane Nagel auf den amtlichen Versuch ein, möglichst alle Demonstrationen an diesem Tag von vornherein zu untersagen.

„Es war offenbar gar nicht erwünscht, dass die Mobilisierung in jenen gemäßigten friedlichen Bahnen verläuft, für die beispielsweise mein Abgeordnetenbüro öffentlich geworben hatte. Von den Verboten waren dann insgesamt 16 Versammlungen betroffen – die Versammlungsfreiheit wurde tagelang massiv eingeschränkt. Das ist keine Bagatelle. Selbst Rechtsanwältinnen und -anwälte, die am Amtsgericht ihre Mandate wahrnahmen, wurden gekesselt und mit Platzverweisen belegt (Drucksache 7/16046).“

Die Antwort des Innenministeriums spricht zumindest von einer betroffenen Rechtsanwältin, die ihre Kanzlei im Gebiet der Demonstration hat. Aber das eigentlich Prekäre an dieser Antwort von Innenminister Armin Schuster ist seine Aussage, dass die Ermittlungen rund um das Demonstrationsgeschehen auch zehn Monate später noch immer laufen.

Man hat einen riesigen Berg von Anzeigen produziert, um ganz offensichtlich im Nachhinein das massive Polizeiaufgebot und die stundenlange Einkesselung irgendwie noch zu rechtfertigen.
Doch vieles von dem, was die Polizei gleich nach dem Einsatz vermeldete, war schlichtweg falsch.

Starke Zweifel an der Professionalität der Einsatzleitung

„Nachdem die behaupteten ‚Anschläge‘ auf private PKW von Polizeibediensteten bereits als Ente entlarvt waren (Drucksache 7/14904), gibt das Innenministerium nun auch zu, dass im Kessel keine ‚Teleskopschlagstöcke‘ gefunden wurden. Die Polizei habe ausziehbare Fahnenstangen nicht von solchen unterscheiden können (Drucksache 7/16044). Dies weckt starke Zweifel an Professionalität und Sorgfalt der Polizei“, sagt Juliane Nagel.

„Pikant an dem Widerruf ist, dass die Falschbehauptung mehrere Tage nach dem Geschehen per Pressemeldung der Polizei Leipzig in Umlauf gebracht wurde.“

Als Landtagsabgeordnete ist sie zutiefst verärgert darüber, dass die nachfragenden Fraktionen nur häppchenweise weitere Informationen über die behördlichen Einsatzplanungen und die Durchführung bekommen.

Das zeige, so Juliane Nagel: „Innenminister Armin Schuster sperrt sich weiter einer kritischen Aufarbeitung. So wächst der Eindruck, dass Parteiinteressen über einem professionellen und grundrechtswahrenden Umgang mit dem Demonstrationsgeschehen standen und stehen sollten. Die CDU hat offenbar darauf hingewirkt, im Vorfeld ein Schreckensszenario zu zeichnen, und damit alles andere als deeskalierend gewirkt.

Das ist nichts Neues von einem Innenminister, der seit seinem ersten Tag im Amt vor allem Wahlkampf macht. Es sind noch längst nicht alle Ungereimtheiten und Widersprüche aufgeklärt.“

Sie will jedenfalls dranbleiben an diesem Thema.